Presseerklärung des SPD-Ortsvereins Philippsburg und der SPD-Fraktion
Wir mussten zur Kenntnis nehmen, dass unser Mitglied und Fraktionsvorsitzender Dr. Bernd Haffner-Bechtler maßgeblich an der Planung und Realisierung von 8 Windrädern zwischen Rheinsheim und Huttenheim beteiligt ist.
Es ist schmerzhaft, erkennen zu müssen, dass er die Öffentlichkeit und uns über seine diesbezüglichen Aktivitäten nicht, bzw. zu spät informiert hat. Nach eigener Aussage auf der jüngsten SPD-Mitgliederversammlung hat er vor der Abstimmung über einen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ am 3. Dezember 2013 Bürgermeister Martus gefragt, ob er befangen sei. Doch dies hat Bürgermeister Martus verneint! Es ist uns unerklärlich, dass Herr Haffner-Bechtler die SPD-Fraktion darüber nicht informiert hat. Rechtlich unhaltbar ist es, dass der Bürgermeister, ohne den Gemeinderat zu fragen, ihm damals Nicht-Befangenheit bescheinigt hat! Denn dafür ist nicht er, sondern nach § 18 Gemeindeordnung Baden-Württemberg das gesamte Gremium Gemeinderat zuständig. Die sich daraus ergebenden Fragen lauten:
1. Was wusste Bürgermeister Martus zu diesem Zeitpunkt von den Verbindungen und Aktivitäten von Herrn Haffner-Bechtler zu und für die Fa. Gewi Windpark GmbH und Co KG 16. BeteiligungsKG Husum/Nordfriesland?
2. Ist der Gemeinderatsbeschluss vom 3. Dezember 2013 durch die Mitwirkung eines befangenen Stadtrates rechtswidrig?
Am 4. August 2014 gab Herr Haffner-Bechtler in einer Fraktionssitzung bekannt, dass er seit dem 5. Mai 2014 Kommanditist (also Mitgesellschafter) der Fa. Gewi ist und sich mit „einem kleineren Betrag“ beteiligt hat. Weshalb er dazu immer noch 3 Monate gebraucht hat, uns dies mitzuteilen, ist uns nicht bekannt. Mögen vielleicht zu Beginn seiner Kontakte zu Gewi und anderen Windkraftunternehmen noch idealistische Motive gestanden haben, irgendwann wurden daraus finanzielle Interessen.
Aber: Ein ehrenamtlich tätiger Stadtrat darf weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidungen einer Angelegenheit ihm einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Eine Verwaltungsvorschrift zum §18 Gemeindeordnung präzisiert: „Zweck der Befangenheitsvorschriften ist es, nicht erst die tatsächliche Interessenkollision, sondern schon den bösen Schein zu vermeiden.“
Der Ortsverein und die Gemeinderatsfraktion der SPD Philippsburg bedauern es außerordentlich, dass sich Herr Haffner-Bechtler in seiner Tätigkeit als Stadtrat nicht an den Grundsätzen und dem Geist der Gemeindeordnung orientiert hat. Sein Austritt aus der SPD und sein Antrag, aus dem Gemeinderat der Stadt Philippsburg ausscheiden zu dürfen, sind konsequent.