Stellungnahme von SR Joachim Pöschel zu Windpark in PH, TOP 5, GR 05.08.14

Veröffentlicht am 10.10.2014 in Ortsverein

Windpark in PH, TOP 5, GR 05.08.14
Der RVMO hat die Rheinschanzinsel als Vorranggebiet mit der Priorität 1 festgelegt. Dort sollte eine sog. Konzentrationszone für Windkraftanlagen entstehen.
Das Büro Modus-Consult hat im November und Dezember 13 dieses Gebiet und drei weitere Potentialflächen zur detaillierten Untersuchung vorgeschlagen: neben der Rheinschanzinsel das Waldgebiet Molzau, eine Fläche nördlich von RH und ein Gebiet zwischen RH und HU. Dr. Gericke hat damals erkennen lassen, dass in der Regel 2 Potentialflächen für die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ ausreichen.

 Unausgesprochen konzentrierte sich der Fokus auf die Rheinschanzinsel, da die anderen 3 Flächen entweder Regionale Grünzüge enthielten oder durch eine bestimmte Infrastruktur naturschutzfachlich als „überwiegend ungeeignet“ bewertet wurden.
Trotz eindringlicher Appelle einen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ aufzustellen, hat eine Mehrheit des GR am 3. Dezember 13 seine Zustimmung versagt (12 Nein – 10 JA – 3 E).
Ich habe damals die Notwendigkeit des Planungsgebotes betont und wörtlich ausgeführt: „Ohne einen Teilflächennutzungsplan kann jeder Investor unter Beachtung bestimmter Abstands- und Verbotszonen überall im Außenbereich Windkraftanlagen erstellen. Sie sind nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert. Werden Flächen für die Windkraftnutzung ausgewiesen, haben sie eine Ausschlusswirkung für den Rest des Gemeindegebietes.“ Sowohl die Befürworter als auch die Gegner von WEA benötigen also diesen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“. Eine Mehrheit im GR hat dies anders gesehen, und jetzt haben wir den Salat!
Der jetzt vorliegende Antrag der Gewi Windpark GmbH u. Co KG ist geeignet, neuen Unfrieden in unsere Stadt zu bringen. Dabei haben wir davon schon genug! Die Bürger sind durch andere große Planungsvorhaben schon gewaltig verunsichert und verärgert: ein Großkonverter, der Polder Elisabethenwört, Castor-Transporte, weitere Zwischenläger …
Allein schon die Ankündigung im „Stadtanzeiger“, dass ein Windpark mit 8 Windrädern in einer Gesamthöhe von 200 m auf einer Fläche von 370 ha entstehen soll, stößt bei vielen Bürgern auf Ablehnung. Die geplanten Standorte liegen übrigens nicht auf Ph´b. Gemarkung, sondern auf den Gemarkungen von HU und RH. Dass die Stadtverwaltung und somit der BM gar dem GR empfiehlt, keine „vertiefte Umweltverträglichkeitsprüfung“ zu fordern, stößt m. E. zu Recht in zweifacher Hinsicht auf völliges Unverständnis.
Die Bürger können nicht verstehen und wohl auch nicht akzeptieren, dass bei einer Planung in dieser Größenordnung keine „vertiefte Umweltverträglichkeitsprüfung“ erfolgen soll.
Noch unverständlicher ist ihnen, dass sie darüber nicht im Vorfeld ausreichend informiert werden. Der Verdacht entsteht, da sollen Dinge, da sollen Zusammenhänge verheimlicht werden. Über ein solches Riesenprojekt wollen sie nicht mit 15 Zeilen im „Stadtanzeiger“ abgespeist werden. Die Bürger haben Recht und fordern zu Recht, dass der BM sie gemäß § 20 GemO informiert. Der BM ist verpflichtet, die Bürger über raum- und entwicklungsbedeutsame Vorhaben frühzeitig zu informieren. Das Planungsvorhaben „Windpark“ mit 8 Windkraftanlagen hätte die Einberufung einer Bürgerversammlung nach § 20 a GemO verdient. Herr BM, Sie können sich nicht darauf berufen, dass Ihnen das LRA die Unterlagen erst am 16. Juli geschickt hat. Sie haben doch früher gewusst, dass dieser Antrag auf die Stadt zukommt. So waren Sie z. B. doch am 10. Juli beim RVMO in KA, um mit Herrn Prof. Dr. Hager diese Planung zu besprechen. Weshalb haben Sie den GR nicht sofort darüber informiert? Weshalb diese Geheimniskrämerei? Obwohl 2 OR-Sitzungen in HU und RH stattgefunden haben, obwohl 2 GR-Sitzungen am 15. und 29. Juli stattgefunden haben, haben Sie geschwiegen! Nächste Woche, am 14. August, läuft die offizielle Frist für eine Stellungnahme der Stadt ab. Was für ein Timing! Und was für ein Stil! Frühzeitige Bürgerinformation, mehr Bürgerbeteiligung, Transparenz von Entscheidungen, Betroffene zu Mitwirkenden machen waren Ihre Wahlversprechen. Aber Worte und Taten klaffen weit auseinander. Glaubwürdigkeit sieht anders aus! Der Versuch eines Investors aus Husum in Nordfriesland, ausgerechnet in Philippsburg Windenergieanlagen zu platzieren, hat etwas mit Interessen zu tun. Interessen sind immer personenbezogen. Klären Sie uns auf, wer ein Interesse daran hat, Windkraftwerke ausgerechnet in einer der windärmsten Regionen in SW-Deutschland zu platzieren.
Ich möchte betonen: Wir sind nicht gegen Windenergie! Aber wir sind gegen den vorgesehenen Standort an einem Regionalen Grünzug zwischen RH und HU. Wir bleiben bei der vom Regionalverband mit Priorität 1 festgestellten Fläche auf der Rheinschanzinsel. Kühltürme sind beileibe nicht ästhetischer als Windräder. Aber Windräder fallen in einem Raum, der von Kernkraftwerk, Zwischenlägern, Polder und eventuell noch von einem Riesenkonverter geprägt ist, weniger auf.
Wir lehnen den Standort zwischen HU und RH ab.
Wir verlangen eine „vertiefte Umweltverträglichkeitsprüfung“.
Und wir fordern eine umfassende Information und Anhörung der Bürgerschaft sowie die Anhörung der OR RH und HU.  
Joachim Pöschel

 

 
 

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